
Sicherheitsdokument
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Produktname: Exotic Whip
Chemische Name: Distickstoffoxid
Index-Nr: -
CAS-Nr.: 10024-97-2
EG-Nr.: 233-032-0
REACH-Nr.: 01-2119970538-25
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird:
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs:
Nahrungsmittelindustrie.
1.3 Notrufnummer:
112 – Europäischer Notruf (in der Schweiz Umleitung auf Polizei)
117 – Polizei 117
118 – Feuerwehr 118
144 – Rettungsdienst Sanität
145 – Vergiftungen (Toxikologisches Institut)
147 – Kinder- und Jugendnotruf
143 – Dargebotene Hand
112 – Europäischer Notruf
1414 – Rega (Rettungsflugwacht)
1415 – Air Glacier
140 – Pannenhilfe
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs CLP Nr. 1272/2008.
Entzündend (oxidierend) wirkende Gase, Kategorie 1; Ox. Gas. 1; H270.
Gase unter Druck : Verflüssigtes Gas, Press. Gas (Ref. Liq.); H281.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, betäubende Wirkungen; STOT SE 3;
H336.
2.2 Kennzeichnungselemente CLP Nr. 1272/2008.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.
H281 enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise Allgemeines:
-
Prävention:
P220 Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
P282 Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.
Reaktion:
P304 + P340 Bei Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen
erleichtert.
P370 + P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
Lagerung:
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Entsorgung:
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/nationalen Vorschriften zuführen.
Andere Kennzeichnungen:
-
2.3 Sonstige Gefahren.
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006,
Anhang XIII.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 59 (1) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten
Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrin schädliche
Eigenschaften aufweisen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe:
CAS/EINECS 10024-97-2 /233-032-0
REACH 01-211997053825
Name Distickstoffoxid
Gehalt % 100
Klassifizierung Ox. Gas. 1; H270, Press. Gas (ref. Liq); H281, STOT SE 3; H336.
Vollständiger Text der H-Sätze - siehe Abschnitt 16. Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind,
wenn verfügbar, in Kapitel 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Hinweise: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Einatmen: Das Opfer ist unter Benutzung einer Umluft unabhängigen Atemgerätes an die frische Luft zu bringen. Warm und ruhig halten. Arzt hinzuziehen. Bei
Atemstillstand künstliche Beatmung.
Hautkontakt: Bei Kaltverbrennungen mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen. Steril abdecken. Arzt hinzuziehen.
Augenkontakt: Das Auge sofort mit Wasser spülen. Arzt hinzuziehen.
Verschlucken: Aufgrund der Form des Produktes nicht relevant.
Schutz der Ersthelfer: Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Persönliche
Schutzausrüstung tragen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Abschnitt 8.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
In niedrigen Konzentrationen können narkotische Effekte entstehen. Symptome können Schwindelgefühl, Kopfschmerz, Übelkeit und
Koordinationsstörungen sein.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptome behandeln. Arzt hinzuziehen.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht zu verwenden sind: Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: Fördert die Verbrennung. Einwirkung von Feuer kann Bersten / Explodieren des Behälters verursachen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Brandbekämpfung:
Maßnahmen der Brandbekämpfung auf den Brand in der Umgebung abstimmen. Druckbehälter können bersten, wenn sie direktem Feuer bzw. Wärmestrahlung durch Feuer ausgesetzt sind. Gefährdete Druckbehälter mit Wassersprühstrahl aus geschützter Position kühlen.
Schadstoffbelastetes Löschwasser nicht in Abläufe und die Kanalisation
gelangen lassen. Wenn möglich, Gasaustritt stoppen. Wassersprühstrahl oder Wassernebel einsetzen, um Rauch niederzuschlagen. Behälter aus dem Wirkbereich des Brandes entfernen, wenn dies gefahrlos möglich ist. Gasdichten Chemieschutzanzug in Kombination mit Umluft unabhängigem Atemschutzgerät tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren: Hochdruck, oxidierende Gas. Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen. Gebiet räumen. Konzentrationen von emittiertem Produkt überwachen. Beim Betreten des Bereiches Umluft unabhängiges Atemgerät benutzen, sofern nicht die Ungefährlichkeit der Atmosphäre nachgewiesen ist. Zündquellen beseitigen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Eindringen in Kanalisation, Keller, Arbeitsgruben oder andere Orte, an denen die Ansammlung gefährlich sein könnte, verhindern. Örtlichen Alarmplan beachten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Informieren Sie die zuständigen Behörden, wenn das Gerät in ein Gewässer oder in die Kanalisation gelangt.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte: Siehe Abschnitt 8 für Informationen zur Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für Informationen zur Abfallentsorgung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Ausschließlich Schmierstoffe und Abdichtungen verwenden, die für Sauerstoff zugelassenen sind. Sicherheitsventil(e) in Gasanlagen vorsehen. Stellen Sie sicher, dass das gesamte Gassystem vor dem Gebrauch (und danach regelmäßig) auf
Leck geprüft wurde (wird). Beim Umgang mit dem Produkt nicht rauchen. Ausrüstung öl-und fettfrei halten. Nur solche Ausrüstung verwenden, die für dieses Produkt und den vorgesehenen Druck und Temperatur geeignet ist. Im Zweifelsfall den Gase Lieferanten konsultieren. Rückfluss von Wasser, Säuren oder Laugen vermeiden. Gas nicht einatmen. Produktaustritt an die Atmosphäre vermeiden.
Temperaturen oberhalb 150°C (300°F) sind unbedingt durch alle praktikablen technischen Mittel zu verhindern, um die Möglichkeit der explosionsartigen Zersetzung von N2O zu verringern. Alle Oberflächen, die mit dem Produkt in Kontakt kommen können, wie für den Sauerstoffeinsatz reinigen. Automatische Grenzabschaltung für N2O Transferpumpen vorsehen, um ein Trockenlaufen der Pumpe zu verhindern. Selbstregelnde Temperaturbegrenzer einsetzen. Direkt wirkende elektrische Tauchheizkörper sind nicht einzusetzen.
Bedienungshinweise des Gase Lieferanten beachten. Rückströmung in den Gasbehälter verhindern. Gasflaschen vor mechanischer Beschädigung schützen; nicht ziehen, nicht rollen, nicht schieben, nicht fallen lassen. Für den Transport von Gasflaschen, selbst auf kurzen Strecken, immer einen Flaschenwagen oder anderen geeigneten Handwagen benutzen. Ventilschutzkappe nicht entfernen, bevor die Flasche an eine Wand oder einen Labortisch oder auf einen Flaschenständer gestellt wurde, und zum Gebrauch bereit ist. Falls der Benutzer irgendwelche Schwierigkeiten bei der Bedienung des Flaschenventils bemerkt, den Gebrauch unterbrechen und Kontakt mit dem Lieferanten aufnehmen. Versuchen Sie nie, Ventile oder Sicherheitsdruckentlastungseinrichtungen am Behälter zu reparieren. Beschädigungen an diesen Einrichtungen müssen umgehend dem Lieferanten mitgeteilt werden. Ventilanschlüsse des Behälters sauber und frei von Verunreinigungen halten, insbesondere frei von Öl und Wasser. Setzen Sie die Verschlusskappen oder -muttern und die Ventilschutzkappe wieder auf, sobald der Behälter von der Anlage getrennt wird. Das Ventil des Behälters nach jedem Gebrauch und nach der Entleerung schließen, auch wenn er noch immer angeschlossen ist. Versuchen Sie nicht, das Gas von einer Gasflasche oder Behälter in einen anderen umzufüllen. Benutzen Sie nie Flammen oder elektrische Heizgeräte zur Druckerhöhung im Behälter. Das Produktetikett dient der Identifizierung des Inhalts der Gasflasche und darf nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Eindringen von Wasser in den Gasbehälter verhindern. Ventile langsam öffnen, um Druckstöße zu vermeiden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten: Die Behälter nicht unter Bedingungen lagern, die die Korrosion beschleunigen. Ein Ventilschutzkorb sollte vorhanden sein oder die Ventilschutzkappe angebracht werden.
Behälter aufrechtstehend lagern und gegen Umfallen sichern. Gelagerte Flaschen sollten regelmäßig auf Leckagen und korrekte Lagerbedingungen geprüft werden. Behälter bei weniger als 50°C an einem gut gelüfteten Ort lagern. Beim Lagern von brennbaren Gasen und anderen brennbaren Stoffen fernhalten. Die Behälter sollten an einem Ort ohne Brandgefahr und entfernt von Wärme- und Zündquellen gelagert werden. Von brennbaren Stoffen fernhalten. Alle Vorschriften und örtlichen Erfordernisse an die Lagerung von Behältern müssen eingehalten werden.
7.3 Spezifische Endanwendungen: Dieses Produkt sollte nur für Anwendungen in Abschnitt 1.2 verwendet werden.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter - Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900 (Fassung 29.03.2019):
Distickstoffoxid – CAS 10024-97-2:
Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ppm – 180 mg/m³
Spitzender.: 2(II)
Bemerkungen: DFG, Y
DNEL / PNEC:
-
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Technische Schutzmaßnahmen:
Arbeitsgenehmigungsvorschriften z.B. für Wartungstätigkeiten Allgemeine und und lokale Absaugung vorsehen. Produkt in einem geschlossenen System handhaben. Anlagen, die unter Druck stehen, sollten regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden. Sicherstellen, dass Konzentrationen des Produktes in der Umgebungsluft ausreichend unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes liegen. Gasdetektoren einsetzen, falls brandfördernde Gase freigesetzt werden können.
Schutzmaßnahmen: Verwenden Sie nur CE klassifiziert Schutzausstattung.
Atemschutz: Gasfiltergeräte dürfen nur verwendet werden, wenn die Umgebungsbedingungen wie Typ und Konzentration der/des Schadstoffe(s) und die beabsichtigte Dauer des Einsatzes bekannt sind. Gasfilter und Vollgesichtsmasken können eingesetzt werden, falls Grenzwerte überschritten werden können, z.B. beim An- und Abschließen von Druckbehältern. Zur Auswahl geeigneter Schutzgeräte die Produktinformationen der Gerätehersteller heranziehen. Gasfiltergeräte schützen nicht gegen Sauerstoffmangel. Standard EN14387 - Gasfilter, kombinierte Filter und Vollgesichtsmasken
nach EN 136. Umluft unabhängiges Atemgerät für Notfälle bereithalten. Umluft unabhängiges Atemschutzgerat ist empfohlen bei unklarem Expositionsrisiko, z.B. bei Wartungsarbeiten an Gasanlagen. Standard EN 137 - Umluft unabhängige Atemschutzgeräte mit
Vollgesichtsmaske.
Hand-/ Körperschutz: Arbeitshandschuhe bei der Handhabung von Druckbehältern,
Druckgasflaschen tragen. Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken. Kälteisolierende Handschuhe tragen bei Umfülltätigkeiten oder An- und Abschlusstätigkeiten Standard EN 511 - Kälteschutzhandschuhe.
Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz oder Vollschutzbrille tragen, wenn Umfüllarbeiten oder An-und Abschließtätigkeiten ausgeführt werden. Standard EN 166 - Persönlicher Augenschutz - Anforderungen.
Begrenzung und Überwachung der Ümweltexposition: Nationale Emissionsregelungen beachten. Weitere Information für besondere Methoden der Abgasbehandlung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:
Form: Flüssiggas
Farbe: Farblos
Geruch: Süßlich
PH: Nicht anwendbar
Viskosität 20°C: Nicht anwendbar
Flammpunkt: Keine Daten
Siedepunkt:-88,5°C
Dampfdruck:1,43 (Luft = 1)
Dichte:Keine Daten
Schmelzpunkt:-290,81°C
Kritische Temperatur: Keine Daten
Selbstentzündlichkeit: Keine Daten
Explosionsgrenzen: Keine Daten
Löslichkeit in Wasser: Keine Daten
Oxidierende Eigenschaften: Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.
9.2 Sonstige Angaben:
Keine Daten.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität: Keine Reaktionsgefahr, es sei denn, dass dies in einem Unterabschnitt beschrieben ist.
10.2 Chemische Stabilität: Stabil unter normalen Bedingungen. Bei Temperaturen über 575 °C und bei atmosphärischem Druck zersetzt sich Distickstoffmonoxid (Lachgas) in Stickstoff und Sauerstoff. In Gegenwart von Katalysatoren (z.B. Halogenverbindungen, Quecksilber, Nickel, Platin), kann die Zersetzung schon bei niedrigeren Temperaturen erfolgen und die Zersetzungsrate steigt. Der Zerfall von Distickstoffmonoxid ist irreversibel und exotherm und führt zu einem beträchtlichen Druckanstieg.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Oxidiert heftig organische Stoffe.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Eintritt von Feuchte in Anlagen vermeiden.
10.5 Unverträgliche Materialien: Kann mit brennbaren Stoffen heftig reagieren. Kontakt mit organischen Materialien vermeiden. Apparatur freihalten von Öl und Fett.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Unter normalen Lager - und Gebrauchsbedingungen entstehen keine gefährlichen Zersetzungsprodukte.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Akute Toxizität: Nicht klassifiziert.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Nicht klassifiziert.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Nicht klassifiziert.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Nicht klassifiziert.
Keimzell-Mutagenität: Nicht klassifiziert.
Karzinogenität: Nicht klassifiziert.
Reproduktionstoxizität: Nicht klassifiziert.
Spezifische ZielorganToxizität bei einmaliger Exposition: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Spezifische Zielorgan Toxizität bei wiederholter Exposition: Nicht klassifiziert.
Aspirationsgefahr: Entfällt bei Gasen und Gasmischungen.
11.2 Angaben über sonstige Gefahren:
Endokrin schädliche Eigenschaften: Keinen Stoffen mit endokrin schädliche Eigenschaften.
Sonstige Angaben: Hohe Konzentrationen können Ersticken ver-ursachen. Symptome können Verlust der Bewegungsfähigkeit und des Bewusstseins sein. Das Opfer bemerkt das Ersticken nicht. Atemnot kann Bewusstlosigkeit ohne Vorwarnung und so plötzlich auslösen, dass das Opfer möglicherweise nicht mehr imstande ist, sich selbst zu schützen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität: Das Produkt verursacht keine Umweltschäden.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Biologische Abbaubarkeit: Entfällt bei Gasen und Gasmischungen.
12.3Bioakkumulationspotenzial: Das betreffende Produkt ist voraussichtlich biologisch abbaubar und verbleibt voraussichtlich nicht lange in Gewässern.
12.4 Mobilität im Boden: Wegen seiner hohen Volatilität ist es unwahrscheinlich, dass das Produkt Boden- oder Wasserverschmutzung verursacht.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Nicht als PBT oder vPvB eingestuft.
12.6 Endokrin schädliche Eigenschaften: Keine Stoffen mit endokrin schädliche Eigenschaften.
12.7 Andere schädliche Wirkungen: Kann bei Austritt großer Mengen zum Treibhauseffekt beitragen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung: Rückfrage beim Gase Lieferanten, wenn eine Beratung nötig ist. Kann an einem gut gelüfteten Platz in die Atmosphäre abgelassen werden. Das Ablassen großer Mengen in die Atmosphäre sollte vermieden werden. Nicht in die Kanalisation, Keller, Arbeitsgruben und ähnliche Plätze, an denen die Ansammlung des Gases gefährlich werden könnte, ausströmen lassen. Sicherstellen, dass Emissionswerte lokaler Regelwerke oder Betriebsgenehmigungen eingehalten werden. Für weitere Information über die Abfallbeseitigung siehe den EIGA-Code of praktis Doc 30/10 "Dispo Sal of Gases" verfügbar unter http://www.eiga.org. Produkt, das nicht genutzt wurde, ist im ursprünglichen Zylinder an den Lieferanten zurückzugeben. Europäische Abfallcodes: 16 05 04: Gase in Druckbehältern (einschließlich Halone), die gefährlichen Stoffe enthalten.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Gefahrgut.
ADR/RID IMDG/IMO
14.1 UN-Nummer: 1070. 1070
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: DISTICKSTOFFMONOXID. OXYGEN, COMPRESSED
14.3 Transportgefahrenklassen: 2/2.2 (5.1). 2/2.2 (5.1)
14.4 Verpackungsgruppe: - . -
14.5 Umweltgefahren: -. -
EmS: F-C, S-W . F-C, S-W
Tunnelbeschränkungscode:
LQ: 0 . LQ: 0
Tunnel: E . Tunnel: E
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Möglichst nicht in Fahrzeugen transportieren, deren Laderaum nicht von der Fahrerkabine getrennt ist. Der Fahrer Muss die möglichen Gefahren der Ladung kennen und er muss wissen, was bei einem Unfall oder Notfall zu tun ist. Vor dem Transport:
- Ausreichende Lüftung sicherstellen.
- Behälter sichern.
- Das Flaschenventil Muss geschlossen und dicht sein.
- Die Ventilverschlußmutter oder die Verschlusskappe (soweit vorhanden) muss korrekt befestigt sein.
- Die Ventilschutzeinrichtung (soweit vorhanden) muss korrekt befestigt sein.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code: -
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch:
RICHTLINIE 92/85/EWG DES RATES über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz. RICHTLINIE 94/33/EG des Rates vom 22. Juni 1994 über den Jugendarbeitsschutz. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS). Technische Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte, TGRS 900 (2015-11-06 [#60]) VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (CLP). 1907/2006 (REACH). EG 2020/878. BetriebssicherheitsV mit TRBSen insbesondere TRBS 3145 / TRGS 725 Ortsbewegliche Druckgasbehälter", TRBS 2141, BGRegel 500 Teil 2.33: "Umgang mit Gasen", GefahrstoffV mit Technischen Regeln Gefährliche Stoffe TRGS insbesondere TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung", TRGS 400, 500, 510, 900." BGR 104 Explosionsschutz-Regeln", TRBS 2152 mit Teilen 1 bis 4 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre"."
Sonstige Angaben: Wassergefährdungsklasse (WGK) 1, Schwach wassergefährdend
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Für dieses/diese Produkte ist eine Stoffsicherheitsbeurteilung nicht erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der unter Abschnitt 3 aufgeführten H-Sätze:
H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H281 Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Anderes:
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht auf andere Produkte übertragbar.
Abkürzungen:
ATE - Achte Toxicity Estimate - Schätzwert Akuter Toxizität
CLP - Klassifikation Liebling Packaging - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
REACH - Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals - Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
EINECS - European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances - Europäisches
Inventar der bekannten kommerziellen chemischen Stoffe
CAS-Nr. : Identifikationsnummer gemäß Chemical Abstract Service
PBT - Persistent, Bioaccumulative, Toxic - Persistent, Bioakkumlierbar, Giftig vPvB -
very Persistent, very Bioaccumulative - sehr persistent, sehr bioakkumulierbar
STOT - SE : Specific Target Organ Toxicity - Single Exposure : Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
EN - European Norm - Europäische Norm
UN - United Nations - Vereinte Nationen
ADR - Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par
route - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
IATA - International Air Transport Association - Verband für den internationalen Lufttransport IMDG
Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Gefahrgutvorschriften für den
internationalen Seetransport
RID - Règlement International concernant le transport de marchandises dangereuses par chemin
de fer - Gefahrgutvorschriften für den Transport mit der Eisenbahn
WGK - Wassergefährdungsklasse
Sicherheitsdatenblatt abgenommen durch:
SRS
